§ 107 Satz 1 BPersVG.
Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nach § 107 Satz 1 BPersVG erschöpft sich in Bezug auf Beförderungen nicht in der fiktiven Nachzeichnung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung. Es wirkt auch auf die Gestaltung eines Auswahlgesprächs ein und schließt es aus, dass die Auswahlentscheidung auf tätigkeitsbezogene Umstände gestützt wird, sofern nicht auch diese für den Freigestellten fiktiv nachgezeichnet werden.
VG Berlin, Beschl. v. 1.10.2019 – 26 L 160.19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: