Wird ein Personalrat mit Verhältniswahl (Listenwahl) und Personenwahl gewählt, sind bei der Wahl in den erweiterten Vorstand alle Wahlvorschläge mit demselben Kennwort bei der Bestimmung der Stärke der Wahlminderheit zu berücksichtigen.
§ 33 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 2 BPersVG a. F.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.3.2023 – OVG 62 PV 4/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-26 |
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