Manchmal ist es für den staatlichen wie auch den privaten Arbeitgeber eben eilig, mit der Zustimmung des Personal- bzw. Betriebsrats zu einer von ihm beabsichtigten, mitbestimmungspflichtigen Maßnahme. Die meisten Betriebs- und Personalräte tagen nur einmal im Monat; das kann bis zur nächsten Sitzung im Einzelfall zu lange sein. Dem Arbeitgeber bleibt in solchen Fällen nur übrig, eine Außerordentliche Sitzung zu beantragen (§§ 29 Abs. 3 BetrVG, 34 Abs. 3 und 4 BPersVG) – aber das wird nicht billig sein. Das ist kein Problem, wenn es um den örtlichen Betriebsrat geht, da dessen Mitglieder im Hause oder in dessen Nähe sind; da kann auch kurzfristig eine Sitzung einberufen werden. Was aber, wenn, insbesondere bei internationalen Unternehmen, eine Entscheidung des Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrats erforderlich ist, bzw. wenn der Gesamt- oder Hauptpersonalrat (§§ 53 ff. BPersVG) zusammentreten muss, dessen Mitglieder über eine größere Region oder gar die ganze Republik verteilt sind?
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten € 4,65* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.