Die Übernahme der Kosten für die erstmalige Schulung neu in den Personalrat gewählter Mitglieder (Grundschulung) bei der Beratungsfirma einer Gewerkschaft kann von der Dienststelle dann nicht verlangt werden, wenn die Dienststelle angeboten hatte, die erforderliche Fortbildung zu wesentlich niedrigeren Kosten (hier: 1/5) von erfahrenen Mitarbeitern einer anderen Dienststelle durchführen zu lassen.
§ 46 Abs. 1 HmbPersVG.
§ 44 Abs. 1 BPersVG.
OVG Hamburg, Beschl. v. 14. November 2005 – 8 Bf 241/05. PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 396 - 399
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