Die Oppositionsparteien der Grünen und der SPD im Hessischen Landtag haben sich die Frage ebenfalls gestellt, ob die Bestimmungen im aktuellen Text des HPVG der Hessischen Verfassung (HV) noch entsprechen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Rechte der Personalvertretungen in Hessen in jüngster Vergangenheit zu sehr beschnitten worden sind, was im Gegensatz zur Hessischen Verfassung (HV) steht. Deshalb ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG), Stand: 01.01.2005, Objekt eines weiteren Normenkontrollverfahrens vor dem Staatsgerichtshof Hessen geworden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-05 |
Seiten 88 - 100
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