Zur Bedeutung der im Rahmen der Topfwirtschaft ggf. erforderlichen Beteiligung der Personalvertretung an dem Stellenbesetzungsverfahren im Zusammenhang mit dem sog. Bewerbungsverfahrensanspruch des erfolglos gebliebenen Konkurrenten.
§§ 76 Abs. 1 Nr. 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG.
Art. 33 Abs. 2 GG.
OVG NRW, Beschluss vom 3. 5. 2004 – 1 B 333/04 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 376 - 379
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