Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren, OVG NRW, Beschluss vom 3. 5. 2004 – 1 B 333/04 –
Zur Bedeutung der im Rahmen der Topfwirtschaft ggf. erforderlichen Beteiligung der Personalvertretung an dem Stellenbesetzungsverfahren im Zusammenhang mit dem sog. Bewerbungsverfahrensanspruch des erfolglos gebliebenen Konkurrenten.
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