Beteiligung beim Wegfall einer Funktionsstufe infolge einer Abordnung
Der Wegfall einer Funktionsstufe nach dem Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit, der im Zusammenhang mit der Abordnung eines Beschäftigten eintritt, löst kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der abgebenden Dienststelle nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus, wenn diese Dienststelle weder eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit übertragen noch eine deklaratorische Feststellung zur Ein-, Höher- oder Rückgruppierung getroffen hat.
§§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 75 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG.
§ 367 SGB III.
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