Beteiligung des Schulbezirkspersonalrats und des Schulpersonalrats an der Abordnung eines Lehrers
1. Der gemäß § 95 Abs. 2 S. 1 NPersVG gebildete Schulbezirkspersonalrat ist zu beteiligen, wenn eine länger als ein Schuljahr dauernde Abordnung eines am Gymnasium beschäftigten Beamten der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts ohne das Ziel einer Versetzung beabsichtigt ist.
2. Hat der Schulbezirkspersonalrat dem zuständigen Schulpersonalrat der abgebenden Schule nicht ordnungsgemäß gemäß § 79 Abs. 4 S. 1 NPersVG Gelegenheit zur Äußerung gegeben, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Entscheidung des Schulbezirkspersonalrats.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten € 4,65* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.