Die Schlachten um die rechtliche Zulässigkeit einer Privatisierung von Aufgaben des Bundes und ihre Überführung in privatrechtliche Organisationsformen sind weitestgehend geschlagen. Der jeweils unverzichtbare Kernbereich hoheitlicher Aufgabenerfüllung ist ressortspezifisch gesichtet und sorgsam getrennt von den in privatrechtlicher Form effizienter durchführbaren Serviceaufgaben. Regelmäßig erfolgt diese Durchführung in Kooperationsbeziehungen zwischen Bund und Privatunternehmen, die ihrerseits häufig aus einem Konsortium mehrerer Großunternehmen bestehen, die in unterschiedlicher Weise gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
Der nachfolgende Beitrag diskutiert auf der Grundlage erster Anwendungserfahrungen der Beteiligungspraxis sowie zwischenzeitlich herausgebildeter arbeits- und verwaltungsgerichtlicher Rspr. die Zielsetzungen der gesetzlichen Regelungen und – de lege ferenda – sich abzeichnenden Änderungsbedarfs. Im Mittelpunkt steht hierbei das BwKoopG, das beanspruchen kann, als Blaupause für die zeitlich nachfolgenden gesetzlichen Regelungen anderer Bundesressorts gedient zu haben.
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