Privatisierung ist die Umwandlung von Gemeineigentum in Eigentum einzelner Personen oder Gesellschaften des Privatrechts. Hinter diesem nüchternen Begriff verbergen sich zahlreiche Erscheinungsformen und tiefe ideologische Gegensätze.
Die Vertreter eines eher konservativliberalen Staatsverständnisses verfolgen mit der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen hauptsächlich ordnungspolitische Ziele. Sie wollen mit Hilfe der Privatisierung den Staat auf seine eigentlichen, insbesondere sicherheitsstaatlichen Funktionen zurückführen. Begriffe wie Verwaltungsmodernisierung, Entbürokratisierung, Bürgernähe, Deregulierung, Verschlankung des Staates, Effizienzgewinn, Liberalisierung, private-public-partnership sind Kennzeichen dieser Staatsauffassung. Sie werden vielfach auch als Allheilmittel angepriesen, um den Staat aus seiner gegenwärtigen Finanzmisere herauszuführen. Sie tauchen fast in jedem Parteiprogramm auf und sind gängige Vokabeln in den Reden der gegenwärtigen Politikergeneration. Gegenüber einer allzu rigiden Privatisierungspolitik wird insbesondere von gewerkschaftlicher Seite geltend gemacht, dass in einem marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftssystem ein vom Staat gelenkter öffentlicher Sektor als gesellschaftliches Regulativ erforderlich sei. Speziell die Globalisierungsgegner sehen darin eine Entsolidarisierung und soziale Polarisierung der Gesellschaft. Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen ziele darauf ab, immer größere Bereiche der Gesellschaft für private Gewinnmaximierung zu öffnen. Diejenigen, die nicht genug Geld hätten, würden dadurch von wesentlichen öffentlichen Gütern ausgeschlossen.
Es kann nicht Aufgabe dieses Artikels sein, sich in diese vielfach emotional geführte Diskussion einzumischen, sondern sein Ziel ist es, die vielfältigen und grundsätzlichen Probleme aus der Sicht der betroffenen Beschäftigten darzustellen, für die die Privatisierungsmaßnahmen in der Regel einschneidende berufliche und persönliche Folgen haben und die Möglichkeiten aufzuzeigen, die die Personalvertretungen in diesem Zusammenhang haben, um ihre Aufgabe zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten zu erfüllen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 4 - 16
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