Die erste deutsche Kodifikation mit Regelungen der Rechtsverhältnisse der Beamten zu ihrem Dienstherrn war das Preußische Allgemeine Landrecht 1794. Die beamtenrechtlichen Regelungen in dieser umfassenden gesetzlichen Ordnung des menschlichen Lebens konnten nur ein sehr kleiner Teil des Gesetzeswerkes sein und sie waren in erster Linie Pflichtenregelungen; zu den Rechten brachte das neue Gesetz noch keine gesicherte Rechtsstellung, wohl aber Verfahrensrecht zur Entlassung, durch das Willkürhandlungen vermieden werden sollten.
Das erste spezielle Beamtengesetz mit dem Anspruch einer Kodifikation der Rechtsmaterie war die Bayer. Hauptlandespragmatik 1805. Das Gesetz ist mit dem Datum des 1. Januar 1805 verbunden. Damit ist dieses Gesetz vor nunmehr 200 Jahren in Kraft getreten. Dieses Datum soll der Anlass zu einer rechtsgeschichtlichen Betrachtung sein. Der Verfasser darf aber bereits vorweg darauf hinweisen, dass das Gesetz – ebenso wie das Preußische Allgemeine Landrecht – nur als einer von vielen Schritten zu einer weiterführenden Entwicklung zu sehen ist. Die Bayer. Hauptlandespragmatik 1805 hat einige Vorstellungen der Zeit zu einer sachgerechten Organisation des Beamtentums realisiert. Wichtigster Punkt war die gesicherte, nur durch Richterspruch beseitigbare Rechtsstellung. Die Kodifikation ist aus einem Ideen-Umfeld entstanden, das durch die Aufklärung, aber auch durch vorausgegangenes oder paralleles politisches Handeln insbes. in Preußen, aber auch in den Ländern der Habsburger geprägt war. Das politische Handeln wurde angetrieben durch Bedürfnisse aus der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den siegreichen und Ende 1804 zum Kaiser gekrönten Napoleon. Diese Neuordnung ist mit Rechtsgarantien für die Staatsdiener verbunden worden, die durch die Neuordnung ihren Dienstherrn verloren hatten und die Fürsten suchten ihre neuen Territorien zu stabilisieren und eine Art Bündnis mit der Beamtenschaft schien der Weg in unruhigen Zeiten zu sein.
Zu diesen Gesetzeswerk sind in der Zeitschrift für Beamtenrecht drei Historiker zu Wort gekommen, Bernd Wunder, Rolf Straubel und Waltraud Heindl. Der Verfasser möchte die historische Betrachtung durch eine beamtenpolitische Betrachtung ergänzen, die weitere Entwicklungen einbezieht und versucht, aus der Entwicklung aus einige Aspekte für die Zukunft zu gewinnen. Er dankt der Schriftleitung der PersV dafür, dass sie ihm die Möglichkeit für diese Darstellung gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 84 - 92
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