Bei Compliance-Verpflichtungen geht es um die Beachtung der in Gesetzen nicht enthaltenen, aber notwendigen Gebote der Vernunft und Sittlichkeit. Die internationalen Beziehungen haben für die Wirtschaft dazu geführt, dass in immer stärkerem Maße die im Ausland erprobten Compliance-Verpflichtungen Berücksichtigung fanden und deshalb in das Arbeitsrecht übernommen werden mussten. Man versteht die Aufgaben des Personalrats dahin, dass er darüber wacht, dass bei personalrechtlichen Entscheidungen der Dienstherr die Gebote der Vernunft und Sittlichkeit einhält. Aber ist der Personalrat auch selbst verpflichtet, die Gebote der Vernunft und Sittlichkeit zu beachten?
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