Bei Compliance-Verpflichtungen geht es um die Beachtung der in Gesetzen nicht enthaltenen, aber notwendigen Gebote der Vernunft und Sittlichkeit. Die internationalen Beziehungen haben für die Wirtschaft dazu geführt, dass in immer stärkerem Maße die im Ausland erprobten Compliance-Verpflichtungen Berücksichtigung fanden und deshalb in das Arbeitsrecht übernommen werden mussten. Man versteht die Aufgaben des Personalrats dahin, dass er darüber wacht, dass bei personalrechtlichen Entscheidungen der Dienstherr die Gebote der Vernunft und Sittlichkeit einhält. Aber ist der Personalrat auch selbst verpflichtet, die Gebote der Vernunft und Sittlichkeit zu beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: