Mit Einführung des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) traten erstmals flächendeckende kollektive tarifliche Regelungen zum Leistungsentgelt mit Wirkung zum 01. 01. 2007 in Kraft. Die Regelungen selbst wurden über Monate hinweg in den Unterarbeitsgruppen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften zur Vorbereitung des TVöD entwickelt, ohne das diese Diskussion und Entwicklung zumindest gewerkschaftsintern groß beachtet, geschweige den breit diskutiert wurde. Die in den § 17 und § 18 TVöD selbst gefundenen Formulierungen enthalten zum innerbetrieblich sehr konfliktträchtigen Thema Leistungsentgelt kaum verbindliche Regelungen, sondern sind wohlformulierte allgemeine Zielsetzungen bzw. ein schönes Beispiel zur Verwaltungslyrik.
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