Die Bürgergeld-Reform hat zum 1.1.2023 zu tiefgreifenden Änderungen im SGB II geführt, die nicht nur das Sozialrecht betreffen. Mit § 44g Abs. 2 SGB II ist eine personalvertretungsrechtliche Regelung weggefallen, die sich in der Vergangenheit als äußerst problemträchtig erwiesen hat. Der Beitrag beleuchtet den Sinn und Zweck der Vorschrift und die Auswirkungen der Streichung.
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