Der Hessische Staatsgerichtshof (StGH Hessen) hat Ende Januar 2026 die ab März 2026 geplante erneute Anwendung des Auszählverfahrens nach d’Hondt im Rahmen kommunaler Wahlen als mit hessischem Recht unvereinbar und nichtig erklärt. Dieses System wird auch bei Personalratswahlen und den Wahlen nach dem BetrVG angewandt. Der Beitrag geht u. a. der Frage nach, welche Bedeutung diese Entscheidung für die Wahlen betrieblicher Interessensvertretungen hat.
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