Am 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2015 (im Folgenden: Neuregelungsgesetz) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Mit dem insgesamt elf Artikel umfassenden Gesetzeswerk werden u. a. die Statusrechte der Richter und Staatsanwälte gestärkt und modernisiert. Außerdem werden durch das in Art. 1 des Neuregelungsgesetzes enthaltene Richter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesrichter- und Staatsanwältegesetz – LRiStaG) deren personalvertretungsrechtliche Beteiligungsmöglichkeiten ausgeweitet und effektuiert. Dieser Beitrag stellt die Gesetzesnovelle und deren Hintergründe insbesondere im Hinblick auf die beteiligungsrechtlichen Neuregelungen dar und liefert zugleich einen Überblick über den Aufbau und die Neuorganisation der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie deren Beteiligungsrechte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: