Die gewerkschaftliche Werbung von Personalratsmitgliedern und das Vertrauen in eine objektive und neutrale Amtsführung beschäftigen die Rechtsprechung und das Schrifttum seit vielen Jahren. Die ungebrochene Aktualität des Themas spiegelt sich jüngst wieder in der Entscheidung des BVerwG vom 8.8.2024 – 5 PB 3/24 – und der des OVG Berlin Brandenburg vom 15.2.2024 – 60 PV 11/22 –. Dabei stellen sich insbesondere bei der Mitgliederwerbung mehrere Fragen, die rechtliche Probleme unterschiedlicher Art zum Gegenstand haben und die in dem Beitrag näher beleuchtet und bei gebotener kritischer Würdigung der Rechtsprechung und des Schrifttums einer praktikablen Lösung des Rollenkonflikts zugeführt werden, wobei auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in den Blick genommen wird.
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