Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine Aufgabe, der sich seit einigen Jahren Bund und Länder in besonderem Maße annehmen. Durch die Veränderung der Strukturen der öffentlichen Verwaltung und die Privatisierung öffentlicher Aufgaben wird nicht nur die Existenz der betroffenen Personalvertretungen tangiert, sondern es wird häufig massiv in die Beschäftigungsverhältnisse der Angehörigen der betroffenen Dienststellen eingegriffen. Der Umfang solcher Reformmaßnahmen soll am Beispiel der „Verwaltungsreform 21“ im Freistaat Bayern veranschaulicht werden.
Die damit verbundenen Personalmaßnahmen wirken sich auch auf das Wahlrecht der betroffenen Beschäftigten aus. Im Folgenden sollen die Reaktion des Gesetzgebers in Bayern auf diese Entwicklung und die in dieselbe Richtung und noch weiter gehenden Regelungen des Bundesrechts dargestellt und kritisch betrachtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 295 - 303
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