Der datenschutzkonforme Umgang mit Beschäftigtendaten im Kontext der Personalvertretung wirft komplexe rechtliche Fragen auf, denen sich Dienststelle und Personalrat bewusst sein sollten. Der vorliegende Beitrag untersucht die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen DS-GVO und BDSG sowie BPersVG, beleuchtet die Frage der Verantwortlichkeit, auch im Hinblick auf Betroffenenrechte, und analysiert die datenschutzrechtlichen Problemlagen rund um den Informationsanspruch des Personalrats. Insofern werden auch Handlungsempfehlungen für die konkrete Praxis in der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle gegeben.
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