Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Tarifvertragsparteien am 19. 5. 2006 auf ein Eckpunktepapier geeinigt, das zu einem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) führen sollte. Der TV-L ist am 12. 10. 2006 abschließend verhandelt worden und trat zum 1. 11. 2006 in Kraft. Er orientiert sich zu großen Teilen an dem zum 1. 10. 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Am 13. 3. 2008 wurde er erstmals überarbeitet. In der Folge kam es zur Verabschiedung eines sog. 1. Änderungstarifvertrags zum TV-L. Mittlerweile wurden die neuen Regelungen auch redaktionell in den TV-L eingearbeitet. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen kurzen Überblick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-27 |
Seiten 84 - 89
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