Die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt sich rasend. Die technischen Fortschritte in diesem Bereich bringen nicht nur Veränderungen für den Arbeitsalltag der Arbeitnehmer mit sich. Sie schaffen auch vielfältige Möglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, ihre Arbeit besser zu organisieren und zu kommunizieren. Mit der Anschaffung und Unterhaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik sind jedoch – sofern sie die Arbeitnehmervertretung als für ihre Arbeit „notwendig“ reklamiert – immer auch Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für den Arbeitgeber verbunden, die bei der Frage des Ob und des Wie der Zurverfügungstellung zu berücksichtigen sind. Unter Umständen treten auch Sicherheits- und Datenschutzfragen auf den Plan. Selbst das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und der Vertraulichkeit (privater oder betriebsinterner) Daten ist in die Entscheidung zur Bereitstellung mit einzubeziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-25 |
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