Seit ca. 2 1/2 Jahren gelten in Schleswig-Holstein für den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in die Laufhahnen des höheren Dienstes neue Aufstiegsrichtlinien. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass der Zulassung zum Aufstieg die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufstiegs-Assessment-Center (Aufstiegs-AC) vorauszugehen hat. Die Aufstiegsrichtlinien gelten nicht nur für die Beamtinnen und Beamten des Landes sondern auch für diejenigen der Kommunen. Der Geltungsbereich erstreckt sich dar über hinaus – mit wenigen Ausnahmen – auf die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie die rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im folgenden werden Grundlagen und Inhalt der neuen Aufstiegsrichtlinien vorgestellt. Der Beitrag geht außerdem auf erste Erfahrungen mit dem Aufstiegs-AC ein.
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