Der Beitrag behandelt den Begriff des Geschlechts im Dienstrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem vom BVerfG sog. „weiteren Geschlecht“, welches mittlerweile personenstandsrechtlich als „divers“ eingetragen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-27 |
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