Der vorliegende Beitrag möchte in gegebener Kürze die mangelhafte Aussagekraft und die historische Überholtheit der Amtsbezeichnung Fachschuloberlehrerin bzw. Fachschuloberlehrer u. a. vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 5 GG sowie Rechtsprechungen des BVerfG begründet darlegen. Neben einer besoldungs- und laufbahnrechtlichen Betrachtung soll aufgezeigt werden, welche nachteiligen Auswirkungen für die Träger dieser Amtsbezeichnungen entstehen und dass die Grundlage für die Vergabe eben jener Bezeichnung seit Jahrzehnten nicht mehr vorliegt. Abschließend sollen rechtliche Spielräume diskutiert werden, um die thematisierte Modernisierung umzusetzen und eine zeitgemäße und wirklichkeitsgerechte Amtsbezeichnung an deren Stelle treten zu lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-24 |
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