Gnade und Wiederaufnahme sind Begriffe, die man allgemein mit dem Strafverfahren in Verbindung bringt. Diesen beiden Verfahren kommt zwar hier ihre überwiegende Bedeutung zu, sie besitzen aber bei einem Verlust der Beamtenrechte und beim Verlust der Versorgung infolge Verurteilung sowie beim Disziplinarrecht beamtenrechtliche Bedeutung. Dabei existieren sowohl Gemeinsamkeiten als auch wesentliche Unterschiede. In diesem Beitrag wird zunächst der Gnadenerweis behandelt. In einem Aufsatz, der im folgenden Heft (PersV 2022, 414 ff.) erscheinen wird, wird näher auf das Wiederaufnahmeverfahren eingegangen werden.
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