Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1975 einen Anspruch der nicht dem Vorstand angehörenden Personalratsmitglieder, bereits mit der Übersendung der Tagesordnung Abschriften der dem Personalrat vorzulegenden Unterlagen zu erhalten ebenso verneint wie ein Einsichtsrecht in die Unterlagen vor der Personalratssitzung. Diese restriktive Rechtsprechung wird der Stellung aller Personalratsmitglieder, die gleichberechtigt an der Beschlussfassung der Personalvertretung mitwirken, nicht gerecht. Sie ist überholt, ihre Grundlage war insbesondere die analoge Technik, die die Veränderungen der Informations- und Kommunikationstechnik nicht berücksichtigen konnte. Der Beitrag zeigt Wege auf, wie im digitalen Zeitalter der Informationsaustausch innerhalb der Personalvertretung stattfinden kann, der den gleichen Informationsstand aller Personalratsmitglieder bereits vor der Personalratssitzung sicherstellt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.09.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-08-26 |
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