Der Beitrag stellt den Kündigungsschutz der Personalratsmitglieder dar, der insbesondere in § 15 Abs. 2 KSchG sowie – für den Bereich des Bundes – in § 55 Abs. 1 BPersVG normiert ist. Auf Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die in Wechselwirkung mit den besagten Vorschriften stehen, wird ebenso eingegangen wie auf Einzelfragen; zudem wird der Kündigungsschutz der Personalratsmitglieder mit einer grundsätzlichen Perspektive eingeordnet.
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