Viele Verwaltungen stehen in absehbarer Zeit vor einer großen Herausforderung – ausgelöst durch den TVöD. Der Tarifvertrag hat offensichtlich einen neuen – und doch einen seit langem bekannten – Weg verbindlicher gemacht. So steht in den nächsten Wochen die Verteilung der Leistungszulagen bzw. Prämien an. Viele Verwaltungen verfahren dabei nach dem Gießkannenprinzip. Diese schlichte und einfache Variante hat in den meisten Fällen keinen konzeptionellen, sondern einen recht pragmatischen Hintergrund: Die Zeit zwischen Leistungsvorgabe und Leistungsmessung war für viele Verwaltungen zu kurz bemessen und/oder eine Dienstvereinbarung ist nicht rechtzeitig im Einvernehmen der Tarifvertragsparteien zustande gekommen.
Andere Verwaltungen haben dagegen das fast Unmögliche möglich gemacht, haben die Führungsebene geschult, die Beschäftigten informiert und die Vergabe der Prämie nach Leistungsklassen differenziert. Wem dies im Laufe des Jahres 2007 gelungen ist, der wird wohl eher auf die Alternative der merkmalorientierten Leistungsbewertung gesetzt haben. Für die andere Alternative – den Königsweg der Zielfindung – war die Zeit wohl zu knapp bemessen. Gleichwohl: Wer im Jahr 2007 die Gießkanne nicht bemühen muss, hat einen ambitionierten Zeitplan realisiert. Er hat offensichtlich vieles möglich gemacht, sich über Zögerliches und Zögernde hinweggesetzt, beherzt zugepackt und sich nicht in einem Netz von Perfektionismen verheddert. Diese Erfahrungen gilt es, in einem breiteren Umfeld zu kommunizieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-02-28 |
Seiten 94 - 102
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
