Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten in kulturellen Einrichtungen wie Bühnen und Orchestern werden durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG begrenzt. Nachdem im ersten Teil des Beitrags die betriebsverfassungsrechtliche Lage erörtert worden ist, widmet sich der vorliegende zweite Teil den personalvertretungsrechtlichen Aspekten. Dem Personalvertretungsrecht kommt dabei eine besondere praktische Bedeutung zu, weil zahlreiche Bühnen und Orchester sich nach wie vor in öffentlicher Trägerschaft befinden und auch öffentlich-rechtlich organisiert sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-28 |
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