In seiner Grundsatz-Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung im Jahr 2025 hat das BVerfG die Berechnung der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation grundlegend neu ausgerichtet, dabei jedoch einige zentrale Fragen nicht beantwortet. Nicht geklärt ist insbesondere, ob bei der Berechnung ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt werden darf und dieses – falls es tatsächlich nicht existiert – wiederum durch einen Familienergänzungszuschlag auszugleichen ist. Der Beitrag will diese Fragen beantworten und unterzieht die unterschiedlichen Regelungskonzepte des Bundes und der Länder in jüngsten Besoldungsreformen einer kritischen Würdigung.
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