Zwischen dem BVerwG und dem BAG bestand bis zum 1.10.2013 Streit über die Reichweite des Schutzes des § 9 BPersVG für den Jugend(ersatz)vertreter. Dieser Streit ist mit dem neuen Judikat des BVerwG vom 1.10.2013 nun beigelegt. Das BVerwG übernimmt damit die schutzzweckorientierte Sichtweise des BAG und kommt zu einer weiten Auslegung, was von der Autorin des Beitrags, der den Hintergrund der Auseinandersetzung beleuchet, begrüßt wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-28 |
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