Der Personalrat ist ein dienststelleninternes Verwaltungsorgan. Sein Wirken und die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben der Personalvertretungsgesetze sind ganz überwiegend auf das Verhältnis zur Dienststellenleitung ausgerichtet. Die rechtlichen Vorgaben für die Kommunikation des Personalrats mit anderen Kommunikationspartnern (etwa: den Beschäftigten, den Gewerkschaften, den Medien, den Parlamenten) sind eher spärlich und regelungstechnisch in den Personalvertretungsgesetzen „verstreut“ enthalten. Dieser Beitrag will die Außenkommunikation des Personalrats und die dabei auftretenden Rechtsfragen systematisieren. Angesichts dieses Systematisierungsbestrebens kann und soll nicht jede Rechtsfrage detailliert behandelt werden; der Beitrag will jedoch ein besseres Verständnis dafür liefern, wie bei der Beantwortung der hier aufgezeigten Fragestellungen argumentativ anzusetzen ist. Die Darstellung geht vom Bundesrecht aus.
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