Vermehrt zeichnet sich neuerdings auch im Bereich des öffentlichen Dienstes der Trend ab, sich von den geltenden Flächentarifverträgen zu lösen. Meist wird dabei der Weg über den Verbandsaustritt gewählt. Um im Anschluss daran die Arbeitsverhältnisse auf eine neue Grundlage zu stellen, ist einerseits an den Abschluss von Haustarifver trägen zu denken, andererseits kommt auch die Anwendung von Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen in Betracht. Nur in Rheinland-Pfalz ist darüber hinaus auch die umfassende (Neu-)Regelung der Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen denkbar. Bei dem Ausstieg aus Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes durch Verbandsaustritt und der anschließenden Neuregelung der Arbeitsbedingungen entstehen eine Fülle von personalvertretungsrechtlichen Fragen. Diese sollen im Folgenden hinterleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-28 |
Seiten 289 - 298
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