Der Beitrag beschäftigt sich mit dem neuen BPersVG 2021 und der damit vorgenommenen Reform des Bundespersonalvertretungsrechts. Er setzt sich selektiv mit multiplen Reformdefiziten auseinander, die in formeller und materieller Hinsicht feststellbar sind. In diesem Zusammenhang spiegelt er diese auch an den Motiven und Zielsetzungen des Bundesgesetzgebers, die dieser der Gesetzesnovelle zugrunde legt und mit dem Reformgesetz erfüllen will. Die Abhandlung arbeitet dabei heraus, dass diese gesetzgeberischen Erwägungen nur z. T. im Gesetzestext „umgemünzt“ und in der Novelle formale Unzulänglichkeiten feststellbar sowie wesentliche Reformbedarfe nicht aufgegriffen und umgesetzt worden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-24 |
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