Die Rechtsprechung ist in der jüngeren Vergangenheit in zahlreichen Verfahren damit befasst gewesen, die Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht disziplinarrechtlich zu bewerten. Die im Titel dieses Beitrags angeführte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt reiht sich in diese Judikatur ein. Da der zugrundeliegende Sachverhalt gleich mehrere interessante Topoi zum Gegenstand hat, die in den letzten Monaten und Jahren sowohl Rechtsprechung als auch Literatur sowie stellenweise sogar die mediale Öffentlichkeit beschäftigten und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft beschäftigen werden, analysiert der vorliegende Beitrag die OVG-Entscheidung genauer.
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