Nachdem dem Marburger Bund als Interessenvertretung der Ärzte über eine gerichtliche Entscheidung das Streikrecht zugestanden wurde und er sich nach intensiven Streiks ein eigenes Tarifrecht erkämpft hatte, sind am 17. 8. 2006 zwischen ihm und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für den Bereich der kommunalen Krankenhäuser sowie am 30. 10. 2006 zwischen ihm und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken neue Tarifverträge abgeschlossen worden. Zeitlich davor liegend hatten schon die mit dem Marburger Bund konkurrierenden Gewerkschaften ver.di/dbb Tarifunion spartenspezifische Tarifverträge mit der VKA für den Geltungsbereich der kommunalen Krankenhäuser (TvöD-K) und die TdL für die Universitätskliniken (TV-L Ärzte) mit z. T. nicht unerheblichen Abweichungen vereinbart, ohne dass an dieser Stelle auf die sich daraus ergebenden Konkurrenzsituationen näher eingegangen werden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-29 |
Seiten 204 - 209
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