Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Gendergedanken und geht der Frage nach, ob und inwieweit er sich auch im BPersVG abbildet. Dabei lenkt er insbesondere den Blick auf dessen geschlechterspezifisch konfigurierte Rechtsnormen und verdeutlicht, dass der Bundesgesetzgeber diese bundespersonalvertretungsgesetzlichen Vorschriften am binären Geschlechtssystem ausgerichtet hat und zwischen Männern und Frauen differenziert, aber auch in manchen Bestimmungen darüber hinaus andere, nichtbinäre Geschlechtsidentitäten ergänzend berücksichtigt.
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