Eine etwaig bestehende Grundrechtsfähigkeit des Personalrates wurde bisher nur wenig präzise thematisiert. Die im personalvertretungsrechtlichen Schrifttum bisher eher stiefmütterliche Behandlung der Thematik verwundert umso mehr, als die entsprechend gelagerte Diskussion im BetrVG hinsichtlich einer etwaigen Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrates schon länger und deutlich intensiver geführt wird. Der vorliegende Beitrag möchte diese Lücke im Personalvertretungsrecht schließen und das Thema daher im Nachfolgenden umfassender erörtern.
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