Das Recht der einzelvertraglichen Bezugnahme von Tarifverträgen ist in ständiger Bewegung. 90 % aller Arbeitsverträge enthalten nach einer Untersuchung von Ulrich Preis in den „Grundlagen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht in den Jahren 1988 und 1990“ eine entsprechende Klausel. In der Tarifvertragsverordnung vom 23. 12. 1918 fand sich noch eine entsprechende gesetzliche Regelung. In das Tarifvertragsgesetz hat sie keinen Eingang gefunden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-23 |
Seiten 95 - 102
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