Probleme könnte schon ein Dienststellenleiter mit seinem Personalrat haben. Die Entscheidungen des Personalrats werden aber teils auch von den Beschäftigten der Dienstelle kritisch gesehen, und zwar nicht nur, wenn sie von dem Ergebnis der Behandlung im Personalrat selbst betroffen sind. Da § 83 BPersVG und das entsprechende Landesrecht einzelne Bereiche aufzählt, in denen in personalvertretungsrechtlichen Fragen ein Verwaltungsgericht angerufen werden kann, stellt sich die Frage, ob ein Beschäftigter gegen die Entscheidung seines Personalrats in einer in § 83 BPersVG nicht genannten personalrechtlichen Frage auch gerichtlich vorgehen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2019.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-24 |
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