Die Klage eines Beschäftigten gegen den Personalrat
Probleme knnte schon ein Dienststellenleiter mit seinem Personalrat haben. Die Entscheidungen des Personalrats werden aber teils auch von den Beschftigten der Dienstelle kritisch gesehen, und zwar nicht nur, wenn sie von dem Ergebnis der Behandlung im Personalrat selbst betroffen sind. Da 83 BPersVG und das entsprechende Landesrecht einzelne Bereiche aufzhlt, in denen in personalvertretungsrechtlichen Fragen ein Verwaltungsgericht angerufen werden kann, stellt sich die Frage, ob ein Beschftigter gegen die Entscheidung seines Personalrats in einer in 83 BPersVG nicht genannten personalrechtlichen Frage auch gerichtlich vorgehen kann.
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