Sie ist eine Personalratssitzung i. S. des § 34 BPersVG und doch stellt die konstituierende – weil erste – Sitzung des neugewählten Personalrats aufgrund ihrer Besonderheiten gegenüber den nachfolgenden Sitzungen die Wahlvorstände und Personalratsmitglieder nicht selten vor eine Vielzahl von Fragen. Der nachfolgende Beitrag greift diese Problematik auf. Er versucht anhand einer weitestgehend chronologischen Darstellung eine praxisorientierte Hilfestellung für eine rechtmäßige Konstituierung und somit einen erfolgreichen Einstieg des Personalrates in sein Amt zu geben.
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