Das gerichtliche Verfahren zum jüngsten Beschluss des BAG (Beschluss vom 7.2.2024 – 7 ABR 8/23 –, abgedruckt in diesem Heft ab S. 321) zur Freistellung von Schulungskosten wird nachfolgend einer vertieften Betrachtung unterzogen und zum Anlass genommen, um die Grundsätze bei einer Schulungsauswahl festzuhalten. Der dem vorgenannten Beschluss des BAG zugrunde liegende Lebenssachverhalt verdeutlicht, dass noch Fragen bei der Schulungsauswahl bestehen und die geeignet sind, der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen und den Arbeitgebern beziehungsweise Dienststellen entgegenzustehen. Neue Schulungsformate und die stetige Fortentwicklung von Schulungskonzepten können dazu führen, unterschiedliche Bewertungen der Erforderlichkeit einer konkret vom Personalrat ausgewählten Schulung zwischen Personalrat und Dienststellenleitung und der damit einhergehenden Frage zur Kostentragungspflicht hervorzurufen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-19 |
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