Ein Wechsel des Arbeitgebers vor dem 1. Dezember kann mit Rücksicht auf § 20 Abs. 1 TVöD für den Arbeitnehmer teuer werden, weil die notwendige Kündigung des bisherigen Dienstverhältnisses eine Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 4 TVöD zur Folge hat. Der nachfolgende Beitrag behandelt einen derartigen vom BAG entschiedenen Fall und fordert im Hinblick auf den Grundsatz der Lohngerechtigkeit die Rückkehr zur früheren Lösung, d. h. die Anerkennung der vor der Kündigung liegenden Beschäftigungszeit bei einem anderen tarifgebundenen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten € 5,08* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.