Grundlage der Beschäftigung sind bei Beamten die gesetzlichen Regelungen, bei den übrigen Beschäftigten daneben auch die vertraglichen Bestimmungen. Die Bewertung der Mitarbeiter durch ihre Dienststelle und die Bewertung der Dienststelle durch ihre Beschäftigten geht aber über diese Grundlagen hinaus. Ohne dass es vereinbart wäre, zählen für beide Seiten auch psychologische Aspekte zu den bestimmenden Faktoren. Deshalb ist es fraglich, warum das nicht normativ festgelegt ist und warum Personalräte nur in wenigen Fällen in eine Bewertung der psychischen Faktoren einbezogen werden.
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