Dieser Beitrag knüpft an den im Vorheft veröffentlichten 1. Teil: „Die individualarbeitsrechtliche Er- und Abmahnung“ an. Er setzt sich mit den speziellen Fragen auseinander, ob die Dienststellenleitung der Personalvertretung und/oder einzelnen ihrer Mitglieder eine „Gelbe Karte“ aufzeigen kann, d. h. also Verhaltensweisen, die im Rahmen der personalvertretungsgesetzlichen Aufgabenwahrnehmung stattgefunden haben bzw. unterlassen wurden, missbilligen kann. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen und auch „spiegelbildlichen“ Option der Personalvertretung und/oder einzelner ihrer Mitglieder ist umstritten. Einen Schwerpunkt nimmt in dem vorliegenden Beitrag deshalb die Reflexion der hierfür in Frage kommenden rechtlichen Grundlagen, aber auch die Praxisrelevanz einer solchen – vom Verfasser teilweise bejahten – Er- und Abmahnungsmöglichkeit ein. Daneben werden, wie schon im 1. Teil, kontextrelevante Formalaspekte behandelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-06 |
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