Die Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) vom 12. 12. 1995 war bisher nur durch § 20 des Gesetzes vom 24. 12. 2005 geändert worden, mit dem die Begriffe der Angestellten und Arbeiter und damit auch deren Gruppen durch den einheitlichen Begriff der Arbeitnehmer ersetzt wurden. Mit der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz vom 13. 4. 2010 sind dagegen die Verfahrensvorschriften der WO-BayPVG wesentlich umgestaltet worden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Wahlvorstand in und zwischen den Dienststellen der Verwaltung, die Vereinfachung und Flexibilisierung von Fristen, die Neuregelung der Vergabe von Ordnungsnummern für die Wahlvorschläge, die Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe und weitere pragmatische Erleichterungen für den Wahlvorstand. Diese Änderungen kann man durchaus als eine Modernisierung des personalvertretungsrechtlichen Wahlverfahrens bezeichnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-26 |
Seiten 306 - 310
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