In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2013 finden in Rheinland-Pfalz die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen statt. Rechtzeitig hierzu hat die Landesregierung das personalvertretungsrechtliche Wahlrecht durch die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz vom 10. November 2011 1 unter Berücksichtigung der in der Praxis aufgetretenen Bedürfnisse an die neueren Entwicklungen angepasst. Bisher waren an der Wahlordnung nur kleinere Änderungen vorgenommen worden. Die in dem Beitrag vorgestellten Änderungen der Zweiten Änderungsverordnung bringen eine weitreichende Modernisierung mit sich.
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