Zum Ende der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz vollständig novelliert und neu verkündet. Auch wenn das Thema Digitalisierung nicht zu den vier übergeordneten Zielen der Gesetzesnovelle gehörte, hat der Gesetzgeber das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) an einigen Stellen an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst. Dieser Beitrag möchte die BPersVG-Novelle unter dem Blickwinkel der Digitalisierung betrachten und einen Überblick über die einzelnen Regelungen zu diesem Thema bieten.
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