In Brandenburg wurde 2014 das Landespersonalvertretungsgesetz novelliert. In dem vorliegenden Beitrag werden die Neuerungen dargestellt und die Hintergrunde, die zu den Änderungen geführt haben, erläutert. Im Zentrum stehen dabei Änderungen in Bezug auf die Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle, mit denen Konsequenzen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zum Mitbestimmungsgesetz von Schleswig-Holstein gezogen wurden. Zugleich liefert der Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Personalvertretungsrechts in Brandenburg seit 1993.
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