Die sozialen Medien sind im täglichen Leben allgegenwärtig und spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf Informationsaustausch und Kommunikation. Daher stehen auch Personalvertreter vor der Frage, ob und wenn ja auf welche Art und Weise sie die sozialen Medien nutzen können. Praktische Beispiele hierfür gibt es schon einige. Auch in der Literatur wird offen für die Nutzung dieser Medien geworben und dabei die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit das bestehende Bundespersonalvertretungsrecht eine Nutzung durch die Personalvertretungen zulässt und welche praktischen Probleme hierbei zu beachten sind.
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